Allgemeines
Für den Ortsteil Lisberg läuft aktuell ein Dorferneuerungsverfahren.
Laufende Maßnahmen
Aktuell werden von der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde Lisberg folgende Maßnahmen vorbereitet:
Umgestaltung Brunnenweg: Abstimmung mit den Anliegern für Grunderwerb und finale Abstimmungen
Umsetzung geplant: 2023 / 2024
Planungsbüro: GeoGroup, Hallstadt
Umgestaltung Eichelsee: Erste Planungsvorschläge werden erarbeitet
Umsetzung geplant: 2025
Planungsbüro: Schlicht-Lamprecht-Kern, Schweinfurt
Abgeschlossene Maßnahmen
Umgestaltung Himmelsleiter:
Umsetzung geplant: 2020-2021
Planungsbüro: GeoGroup, Hallstadt
Förderung von Privatmaßnahmen
Wie kann der Grundstückseigentümer von der Dorferneuerung profitieren?
Das gesamte Dorf profitiert durch die Aufwertung des Ortsbildes. Dies wird auch an den Grundstückspreisen merkbar sein. Darüber hinaus kann der Hausbesitzer im Dorferneuerungsgebiet von unterschiedlichen privaten Förderungen profitieren (u.a. Zuschüsse für Fassadenerneuerung, Erneuerung von Fenster). Ansprechpartner ist hier das Amt für ländliche Entwicklung Bamberg oder Informationen gibt es unter www.landentwicklung.bayern.de oder www.stmelf.bayern.de
Können private Maßnahmen gefördert werden?
Immer wieder taucht die Frage auf, ob Privatpersonen bspw. für eine Fassadenrenovierung oder für neue Fenster Förderung erhalten können. Generell gibt es hierfür einen Fördertopf, von dem Grundstückseigentümer profitieren können. Es sind jedoch folgende Punkte zu beachten:
- Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen sein. Es darf noch keine Firma mit der Ausführung beauftragt sein.
- Das Gebäude muss mind. 25 Jahre alt sein.
- Eine Bagatellgrenze von 1.000 EUR ist zu beachten.
- Eigenleistung kann auch gefördert werden (nur Materialkosten).
Weitere Informationen sind unter www.stmelf.bayern.de > Agrarpolitik > Dorferneuerungzu finden. Eine persönliche Beratung erfolgt durch das ALE. (Telefonnummer: 0951 837-0, E-Mail schreiben).
TIPP: Für eine schnelle Bearbeitung: das geplante Vorhaben gut dokumentieren (Bilder und Beschreibung anfertigen) und mit einem Förderantrag einreichen. Die Anträge und eine Informationsbroschüre findet sich im Bereich Formulare.
Dorfernerung Förderkatalog
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Ehemaliges Brauereiareal, Abbruch und Platzgestaltung
- Innenentwicklung „Eichelsee“ und „Herziplatz“
- Abbruch Milch- und Gefrierhaus
- Gestaltung der Straße „Am Eichelsee“ mit Umgriff des Dorfteiches
- Gestaltung Brunnenweg mit Umfeld und Kratzhaus
- Sanierung der „Himmelsleiter“
- Verbindungsweg Mühlleite
- Konzept „Blaues Band“
- Innenentwicklung Treschweg
- Tropfhaus
- Grünpauschale
Der Fördersatz beträgt aktuell 60 % und die Höhe der Fördermittel beträgt 1.040.000 EUR.
Wie findet Bürgerbeteiligung statt?
Bürgerbeteiligung findet auf mehreren Ebenen statt. Die direkteste und zeitintensivste Beteiligung ist das ehrenamtliche Engagement in der Vorstandschaft, die mit den Planern und dem ALE jede Maßnahme bespricht und plant. Darüber hinaus werden bei den einzelnen Maßnahmen die direkten Anlieger bei der Entscheidungsfindung einbezogen, so dass Lösungen gefunden werden, die von vielen getragen werden. Zuletzt entscheidet der Gemeinderat, indem dieser u.a. über die Höhe der jährlichen Haushaltsmittel und die Durchführung der Maßnahmen beschließt.
Wer bezahlt die entstehenden Kosten?
Die Kosten der o.g. Maßnahmen trägt zu (aktuell) 60 % die ALE und zu 40% die Gemeinde Lisberg. Somit werden die entstehenden Kosten in erster Linie durch die ALE und durch die Gemeinde getragen. Die Gemeinde Lisberg kann nach Art und Umfang der einzelnen Maßnahmen auf Grundlage des Straßenausbaurechts Anliegerbeiträge erheben. D.h. bei Maßnahmen, die den Ausbau von Straßen betreffen, können die Anlieger herangezogen werden. Ob für die einzelne Maßnahme ein Straßenausbaubeitrag erhoben wird, wird von Maßnahme zu Maßnahme geprüft und rechtzeitig mit den betroffenen Anliegern abgestimmt. Ausbaubeiträge können zudem nur erhoben werden, wenn Verbesserungsmaßnahmen an den Straßen vorgenommen werden. Nicht umlagepflichtig sind reine Verschönerungsmaßnahmen.
Gibt es eine „Pro-Kopf-Pauschale“, die jeder Grundstückseigentümer bezahlen muss?
In letzter Zeit hält sich das Gerücht hartnäckig, es gäbe so etwas Ähnliches wie einen „Pro-Kopf-Pauschale“, die jeder Grundstückseigentümer in Lisberg bezahlen muss, um die Dorferneuerung zu finanzieren. Wie diese genau aussehen soll, weiß niemand. Das Gerücht hält sich jedoch wacker.
Fakt ist, dass die Kosten – wie oben beschrieben – zwischen der ALE und der Gemeinde Lisberg aufgeteilt werden. Eine Beteiligung der Bürger am Kostenanteil der ALE gibt es nicht. Lediglich kann die Gemeinde über den Straßenausbaubeitrag die Bürger beteiligen. Eine „Pro-Kopf-Pauschale“ oder sonst irgendwas gibt es nicht.
Vorstandswahl
Bei der ersten Vorstandswahl der Dorferneuerung Lisberg wurden folgende Personen in den Vorstand gewählt:
Stimmberechtigte Vorstandsmitglieder:
Josef-Friedrich Bergrab (zurückgetreten), Georg Sennefelder, Matthias Fröhling, Werner Tröppner und Michael Riemer.
Deren Stellvertreter:
Ralf Wellein, Herbert Menz, Oliver Fromm, Georg Lang und Gerhard Hirtel.
Die Vorstandsmitglieder wurden für die Dauer von sechs Jahren gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ihr Aufgabenumfang umfasst die Koordination der Planung, die Vergabe der Planungsaufträge, die Überwachung der Bauaufträge und die Kontrolle des Zahlungsverkehrs. Der Vorsitz der Vorstandschaft obliegt einem Beamten des Amts für Ländliche Entwicklung. Für Lisberg ist Herr Bauoberrat Block bzw. sein Kollegen Pascal Kübler zuständig. Ergänzend dazu stellt die Gemeinde Lisberg ein geborenes Mitglied: den 1. Bürgermeister.
Anordnung der Dorferneuerung durch das Amt für ländliche Entwicklung
Gemeinsam für eine attraktive, lebens- und liebenswerte Gemeinde!
Wie Sie dem aktuellen Mitteilungsblatt entnehmen können, ist die Dorferneuerung Lisberg offiziell angeordnet. Damit wird nun großes kommunales Engagement belohnt und es stehen nun Gelder zur Verfügung, die in Lisberg zweckgebunden eingesetzt werden können, um das Dorfleben zu festigen, die Plätze und Wege zu verschönern, etc.
Für Sie und für die Gemeinde geht es bald los. Wenn nun im Herbst die Vorstandschaft gewählt wurde, kann die Dorferneuerung und damit die Planung und Umsetzung der geförderten Maßnahmen starten.
Darüber hinaus können Sie als Grundstückseigentümer im Dorferneuerungsgebiet schon jetzt private Förderung beantragen, wenn Sie Ihren Gartenzaun oder Fenster erneuern oder die Fassade dämmen wollen. Das bedeutet, wenn Sie im Privatem Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, etc.) planen, könnten sie Fördermittel erhalten. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, gelten natürlich bestimmte Vorgaben des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE). Sie können dazu den direkten Kontakt mit dem ALE aufnehmen. Zuständig für die Dorferneuerung Lisberg ist Herr Block (Telefonnummer: 0951 837-220).
Weitere Informationen finden sich hier:
- www.landentwicklung.bayern.de
- Privaten Förderung: www.stmelf.bayern.de (PDF-Datei)
- Richtlinien der Dorferneuerung: www.stmelf.bayern.de (PDF-Datei)
Abschluss der Startphase
Die BürgerInnen von Lisberg waren dazu aufgerufen, Ihre Vorschläge für die Dorferneuerung in verschiedenen Arbeitskreisen zu erarbeiten. Diese wurden bei der Abschlussveranstaltung der Startphase vorgestellt und sind im Einwohnermeldeamt der VG Lisberg einzusehen oder stehen weiter unten als Download bereit.
Aktuell wird der Maßnahmenkatalog, der vom Architektenbüro Müller-Maatsch auf Grundlage der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen erarbeitet wurden, vom Amt für Ländliche Entwicklung geprüft und somit auch die Gesamtförderhöhe für die gesamte Dorferneuerung Lisberg ermittelt.
Sobald die Prüfung erledigt ist, stehen Wahlen zur Vorstandschaft der Dorferneuerung Lisberg an. Hierüber wird aber noch informiert. Diese Vorstandschaft befasst sich dann mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und wird zusammen mit den BürgerInnen und AnliegerInnen sowie anschließend mit dem Gemeinderat entschließen, wie welche Maßnahmen wann durchgeführt wird.
Eine Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen der Arbeitskreise finden Sie in den Anlagen.
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