Glasfaserausbau in der Gemeinde Lisberg
FAQs zum Glasfaserausbau
In beiden Ortsteilen laufen die Arbeiten zum Glasfaserausbau.
Geplante Fertigstellung:
- Lisberg: Geplant 31.12.25
- Trabelsdorf: Geplant 31.10.25
Wie lange werden die Arbeiten dauern?
Die Baumaßnahmen sind auf etwa 13 Monate angesetzt und beginnen in Quartal 1 | 2025. Bis Frühjahr 2026 kann es im gesamten Gemeindegebiet zu Beeinträchtigungen und Straßensperrungen kommen. Da der Baufortschritt tagesaktuell angepasst wird, können sich die betroffenen Straßen jederzeit ändern. Die Arbeiten finden größtenteils in den Gehwegen statt, werden jedoch auch den Straßenverkehr beeinflussen.
Was ist der Unterschied zwischen „Breitbandausbau“ und „Glasfaserausbau“?
„Breitband“ ist ein allgemeiner Begriff für schnelles Internet. Der Begriff „Glasfaserausbau“ beschreibt konkret, dass eine moderne Glasfaserleitung direkt bis in Ihr Haus (FTTH – Fiber to the Home) gelegt wird. Dies ist deutlich leistungsfähiger als herkömmliche Kupfer- oder Kabelanschlüsse.
Was müssen Sie als Grundstückseigentümer beachten?
Was müssen Sie als Grundstückseigentümer beachten?
Falls noch nicht geschehen, können Sie jetzt Ihre Unterschrift zur Vereinbarung des Glasfaseranschlusses auf Ihrem Grundstück im Rathaus abgeben. Wenn Sie Ihr Einverständnis erteilen, erhalten Sie einen kostenlosen Glasfaseranschluss. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Glasfaseranschluss entscheiden, müssen die anfallenden Kosten durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Die Baufirma wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details der Arbeiten auf Ihrem Grundstück und an Ihrem Gebäude zu besprechen. Hierzu erhalten Sie eine eMail für eine Terminvereinbarung.
Unsere Partnerfirma, die Stadtnetz Bamberg GmbH, steht Ihnen gerne mit Angeboten für einen schnellen und stabilen Internetanschluss zur Verfügung.
Muss ich der Verlegung auf meinem Grundstück zustimmen?
Ja. Die Gemeinde darf nicht ohne Ihre Zustimmung auf Privatgrund bauen. Deshalb ist eine Nutzungsvereinbarung notwendig, die auch eine Laufzeit enthält. Diese Vereinbarung bleibt beim Verkauf des Grundstücks bestehen und wird vom neuen Eigentümer übernommen – ein neuer Vertrag ist dann nicht nötig.
Wer bezahlt den Ausbau?
Ca. 90 % zahlt der Freistaat Bayern durch seine Gigabitförderung und ca. 10 % die Gemeinde Lisberg. Die Gesamtinvestition für den Ausbau in Lisberg und Trabelsdorf
liegt bei voraussichtlich ca. 3,4 Mio. EUR (netto).
- Investition für Lisberg:
ca. 2.200.000 EUR bei 364 Adressen
pro Adresse ca. 6.000 EUR (Baugrundstücke und Hausanschlüsse) - Investition für Trabelsdorf:
ca. 1.200.000 EUR bei 165 Adressen
pro Adresse ca. 7.200 EUR (Baugrundstücke und Hausanschlüsse)
Die Gemeinde Lisberg erhielt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 2,7 Mio. EUR vom Ministerium.
Welche Bereiche werden ausgebaut?
Lisberg:
Der komplette Ortsteil Lisberg wird ausgebaut. Die wenigen Häuser und Gewerbetreibende, die schon einen Glasfaseranschluss haben, werden nicht zusätzlich ausgebaut.
Trabelsdorf:
Im Ortsteil Trabelsdorf werden nicht alle Häuser an das kommunale Glasfasernetz angeschlossen. Nicht ausgebaut werden: "Am Bürgerwäldchen", "Sonnenstraße", "Blumenstraße" und Teile der "Weiherer Straße", "von-Ostheim-Straße", "Frankenstraße", "Bergstraße", "Mathesleite", "Ringstraße".
Das liegt an den Bedienungen der Förderung. Die Gemeinde Lisberg ist aber sehr bemüht, dass auch hier zügig jedes Grundstück einen eigenen Glasfaseranschluss erhält.
Welche Kosten kommen auf Eigentümer*innen zu?
Der Glasfaseranschluss bis in den Keller wird Ihnen vor im Zuge des gemeindlichen Ausbaus kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollte die Erschließung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, werden Ihnen die tatsächlichen Kosten berechnet.
Ein frühzeitiger Umstieg von Kupfer auf Glasfaser trägt zur Stärkung des Lisberger Bürgernetzes bei. Die Tarife für Glasfaseranschlüsse sind in der Regel entweder gleichwertig oder sogar günstiger und bieten eine höhere Leistungsfähigkeit. Sie sind damit stabiler im Internet unterwegs.
Für die Verkabelung innerhalb Ihres Hauses, also vom Glasfaseranschluss (z.B. Glasfaserbox im Keller oder im Technikraum) zum Router im Wohnzimmer, sind Sie selbst verantwortlich. Der Provider kann Sie dabei unterstützen, wobei diese Unterstützung in der Regel kostenpflichtig ist.
Welche monatlichen Kosten entstehen für den Glasfaseranschluss?
Die reinen Anschlusskosten übernimmt die Gemeinde. Für die laufenden Kosten (Internet, Telefon, etc.) kommt es darauf an, welchen Vertrag Sie mit einem Provider (z. B. Stadtnetz Bamberg) abschließen. Die Kosten richten sich nach dem gewählten Tarif und der Anzahl der genutzten Einheiten (z. B. bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten). Weiteres findet sich auf der Seite des BürgerNet Lisberg der Stadtnetz Bamberg als Pächter des Netzes oder bei weiteren Anbietern für Lisberg.
Wie funktioniert die Hausverkabelung?
Die Baufirmen bringen die Glasfaserleitung bis zu einem Anschlusskasten im Haus. Ab dort sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für die Verkabelung bis zu ihrem Router (z. B. Fritzbox) selbst zuständig. Die interne Hausvernetzung und Anzahl der gewünschten Anschlüsse (Telefon, WLAN etc.) können Sie frei entscheiden. Die Stadtnetz Bamberg als Pächter berät Eigentümerinnen und Eigentümer hierzu.
Welche Bedeutung hat ein Glasfaseranschluss?
Glasfaser ist die digitale Straße in unserer zunehmend digitalisierten Welt. Die Glasfaser ist die zukunftssichere Festnetztechnik und löst Kupfer ab
(Ultraschnelles Internet, extrem hohe Zuverlässigkeit für Telemedizin, Home-Office, …). In naher Zukunft wird das bestehende Kupfernetz abgeschaltet werden.
Was muss ich tun, um Internet über Glasfaser nutzen zu können?
Die Gemeinde ist kein Internetanbieter (Provider). Sie benötigen einen separaten Vertrag mit einem Provider – in Lisberg ist dies in der Regel die Stadtnetz Bamberg, mit der die Gemeinde einen Pachtvertrag abgeschlossen hat. Erst mit einem solchen Vertrag erhalten Sie Internet, Telefon, ggf. TV usw.
Noch Fragen?
Die Verwaltung wird Sie regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten informieren und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen die digitale Zukunft unserer Gemeinde zu gestalten!
Das Bauamt im Rathaus steht Ihnen gerne zur Verfügung und ist unter Telefonnummer: 09549-9897-60 bzw. bauamt(@)vg-lisberg.de erreichbar. Die beiden Baufirmen sind erreichbar unter:
- Für Lisberg:
Kocaman Bau GmbH
Darmstädter Straße 118
64331 Weiterstadt
Ansprechperson:
Mark Schulte
Bau- und Projektleitung
Mobil: Telefonnummer: +49 152 215 473 03
- Für Trabelsdorf:
APK Group Deutschland
Raiffeisenstraße 6
63225 Langen
Ansprechperson:
Jens-Wilhelm Rumpel
Mobil: Telefonnummer: +49 1511 8210978
und
Nachunternehmer
Optima Netzbau GmbH
Königstraße 25
57334 Bad Laasphe
Ansprechperson:
Bilal Ajjour
Mobil: Telefonnummer: +49 15566179150
Veröffentlichungen zum Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Lisberg beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse. Die Gemeinde Lisberg wird bei der Abwicklung der einzelnen erforderlichen Verfahrensschritte durch die beauftragte Firma Reuther NetConsulting unterstützt.
Modul 1.1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Lisberg in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
- 201127_Gemeinde_Lisberg_BayGibitR-1_Übersichtskarte_Markterkundung (PDF-Datei)
- 201127_Gemeinde_Lisberg_BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF-Datei)
- 201127_Gemeinde_Lisberg_BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung_Geodaten (PDF-Datei)
*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.
Modul 1.2: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Lisberg in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
Modul 2.1: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Lisberg gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 28.01.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 21.01.2021 endet!
Modul 2.2: Bekanntmachung Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Lisberg gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 06.12.2024 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Modul 3.1: Ergebnis Markterkundung
Die Gemeinde Lisberg hat im Zeitraum vom 09.12.2020 bis 28.01.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Modul 3.2: Ergebnis Markterkundung
Die Gemeinde Lisberg hat im Zeitraum vom 06.11.2024 – 06.12.2024 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Lisberg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR; durch.
Die Angebote sind bis zum Freitag, 03.06.2022, 11:00 Uhr bei der Kontaktstelle (siehe Bekanntmachung) schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung, einzureichen.
Achtung:
Aufgrund einer Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die Gemeinde Lisberg eine Angebotsfristverlängerung bis zum 20.06.2022, 11:00 Uhr.
- Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig (PDF-Datei)
- Karte Erschließungsgebiet (PDF-Datei)
- Wertungsvorgehen (PDF-Datei)
- Muster Pacht- und Betreibervertrag (PDF-Datei)
- Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF-Datei)
- Pachtdarstellung (PDF-Datei)
- Berechnungsblatt Fördersumme
- Vorlage Eigenerklärungen (PDF-Datei)
Modul 5: Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Lisberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR).
Modul 7: Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 20.12.2022 zwischen der Gemeinde Lisberg und der Firma Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH unterzeichnet.
