Badespaß in Trabelsdorf
Der Badesee in Trabelsdorf lädt an warmen Sommertagen zum Entspannen und Verweilen ein. Liegewiesen und Sandbereiche bieten genügend Platz, um abzuschalten und entspannen. Ein kleiner Flachuferbereich bietet auch für Nichtschwimmer und Schwimmanfänger ein Platz im Wasser. Parkplätze befinden sich direkt am See. Die Zufahrt erfolgt über Trabelsdorf - Seeleite (gegenüber dem Alten Kurhaus)
Badeinformationen
Damit der Badeplatz erhalten bleiben kann, müssen sich seine Nutzer naturverträglich, gemeinverträglich und eigentumsverträglich verhalten. Die Gemeinde Lisberg übt auf dem Gelände Trabelsdorfer Badesee das Hausrecht aus. Die Gemeinde behält sich vor, ihr Hausrecht im Falle von Verstößen gegen die nachfolgenden Regeln zivilrechtlich durchzusetzen und zur Anzeige zu bringen.
Allgemeines
- Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, Beschädigung oder schuldhafter Verunreinigung haftet der Verursacher.
- Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Die Anlagen und Einrichtung sind für die Zwecke zu benützen, für die sie bestimmt sind.
- Für Hunde besteht Anleinpflicht.
- Den Anweisungen der Polizei und Dienstkräften der Gemeinde Lisberg ist Folge zu leisten.
- Der Badesee ist keine Waschanlage: jegliche Körperwäsche sowie das Waschen von Kleidung usw. sind im See verboten.
- Das Rauchen ist am Badesee verboten.
Nutzung
- Badesaison ist vom 01. Mai bis 30. September.
- Nutzer*innen haben alles zu vermeiden, was das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der anderen Besucher und die Natur stört. Musik oder Rundfunkgeräte sind so zu verwenden, dass andere Nutzer nicht belästigt werden. Während der Nachtzeit von 22.00 bis 7.00 Uhr hat jeglicher, die allgemeine Nachtruhe störender Lärm, zu unterbleiben.
- Die Nutzung der Badestelle ist nur bei Tageslicht gestattet.
- Für die Nutzung der Badestelle wird kein Entgelt erhoben.
- Das Baden ist nur in dem ausgewiesenen Bereich gestattet
- Das Untertauchen des Badesteges ist verboten.
- Das Springen von der Steganlage ist verboten.
- Das Fischen ist nicht zulässig.
- Der Badesee ist sauber zu verlassen. Müll gehört in die Mülleimer oder ist wieder nach Hause mitzunehmen.
- Es ist verboten, die Notdurft außerhalb der Abortanlagen zu verrichten.
- Das Ausbringen von Futter und Lebensmitteln als Futter für Tiere ist nicht erlaubt
- Die Nutzer*Innen haben aufeinander Rücksicht zu nehmen. Das Befahren des Sees mit motorgetriebenen Booten und Segelbooten einschließlich das Windsurfen ist nicht gestattet. Das Stand-up-Paddling sowie die Verwendung von Surfbrettern ohne Segel ist gestattet.
- Das Mitführen von Tieren, insbesondere von Hunden -auch angeleint- ist auf dem gesamten Gelände des Trabelsdorfer Badesees einschließlich der Wasserfläche nicht gestattet.
Haftung
Das Baden im Trabelsdorfer Badesee erfolgt auf eigene Gefahr.
Allgemeine Baderegeln
- Kühle Dich ab, bevor Du ins Wasser gehst.
- Verlasse das Wasser sofort, wenn Du frierst.
- Gehe nur zum Baden, wenn Du dich wohlfühlst.
- Gehe niemals mit vollem oder ganz leerem Magen baden.
- Gehe nur bis zum Bauch ins Wasser, wenn Du nicht schwimmen kannst.
- Springe nur ins Wasser, wenn es tief genug und frei ist.
- Gefährde niemanden durch deinen Sprung ins Wasser.
- Überschätze deine Kraft und dein Können nicht.
- Rufe nie um Hilfe, wenn Du nicht wirklich in Gefahr bist, aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.
- Tauche andere nicht unter!
- Nimm Rücksicht auf andere, besonders auf Kinder und ältere Menschen.
- Luftmatratze, Autoschlauch und Gummitiere bieten dir keine Sicherheit.
- Bewachsene und sumpfige Zonen sind gefährlich.
- Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort.
- Beachte Warnhinweise, Begrenzungen und Absperrungen.
- Schütze dich bei starker Sonne, halte dich im Schatten auf.
- Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, Abfälle wirf in den Mülleimer.
So helfen Sie uns, allen Badegästen und der Natur & Tiere:
- Vorgefundene Verunreinigungen der Plätze und Einrichtungen sind der Gemeinde mitzuteilen.
- Die angelegten Ruhezonen des Badesees wie Schilfgürtel und dergleichen dürfen nicht betreten werden.
- Achte auf angemessene Badebekleidung.
- Sämtliche Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Beschädigungen von Einrichtungen sind der Gemeinde umgehend mitzuteilen.