Wasserversorgung der Gemeinde Lisberg
Die Gemeinde Lisberg hat die Aufgabe, eine Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; sie versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser, das der Trinkwasserverordnung entsprechen muss.
Das Ortsnetz zur Wasserversorgung ist in die Hochzone Lisberg und Tiefzone Lisberg und Trabelsdorf aufgeteilt. Das Trinkwasser wird hier durch Bezug aus dem Fernwassernetzt der Auracher Gruppe und der FWO in die jeweiligen Ortsnetze gespeist.
Gebühren und Beiträge
Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sind Beiträge und Gebühren zu entrichten.
- Beitragssatz für Grundstücksflächen 1,04 € pro m²
- Beitragssatz für Geschossflächen 10,63 € pro m²
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet
- bis 4 m³/h 28,00 €/Jahr
- bis 10 m³/h 38,00 €/Jahr
- bis 16 m³/h 58,00 €/Jahr
- über 16 m³/h 75,00 €/Jahr
Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,60 € pro m² entnommenes Wasser.
Für Bauwasserzähler beträgt die Gebühr
- Einfamilienhäuser 50,00 €
- Mehrfamilienhäuser 30,00 € pro Wohneinheit
Die Kostenerhebung wird in der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) zur Wasserversorgung der Gemeinde Lisberg sowie deren Änderungssatzungen geregelt.
Wasserabgabesatzung (WAS) zur Wasserversorgung
Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) zur Wasserversorgung
Trinkwasseranalyse (2022)
Bekanntgabe der Ergebnisse der Trinkwasseranalyse gemäß §14 TrinkwV in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.03.2016, zuletzt geändert am 19.06.2020.
In den nachfolgenden Dokumenten können Sie die Ergebnisse einsehen: