Erklärung zur Barrierefreiheit: VG Lisberg

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Vereinigte Staaten von Amerika

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- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
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- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Für Nutzer aus dem Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), d.h. der EU und des EWG gilt, sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, Folgendes:

Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO;
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO;
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO;
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Die Rechtsgrundlage für die erforderliche Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Verarbeitung von Daten zu anderen Zwecken als denen, zu denen sie ehoben wurden, bestimmt sich nach den Vorgaben des Art 6 Abs. 4 DSGVO.
Die Verarbeitung von besonderen Kategorien von Daten (entsprechend Art. 9 Abs. 1 DSGVO) bestimmt sich nach den Vorgaben des Art. 9 Abs. 2 DSGVO.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Lisberg
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.lisberg.de veröffentlichten Website der Gemeinde Lisberg. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E- Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 16.01.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Externer Dienst:

  1. Beschreibung: Auf der Seite "Freifunk" sind externe Dienste eingebunden welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind.
  2. Maßnahme: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Lisberg kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Lisberg auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Lisberg überarbeitet werden. Die Gemeinde Lisberg ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Lisberg bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.01.2023 erstellt und überprüft.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Lisberg:
Martina Aumüller
E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(@)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html