Sanierungsgebiet Trabelsdorf: VG Lisberg

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Für Nutzer aus dem Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), d.h. der EU und des EWG gilt, sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, Folgendes:

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Sanierungsgebiet Trabelsdorf

Altort Trabelsdorf

Im Dezember wurde formell die Satzung für das Sanierungsgebiet „Altort Trabelsdorf“ veröffentlicht. Somit sind die rechtlichen Schritte zur Festsetzung des neuen Sanierungsgebietes und zur Aufhebung des alten Sanierungsgebietes vollzogen. Grundlage des Sanierungsgebiets ist das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK). Die Unterlagen finden sich auf Städtebauförderung Trabelsdorf.
 

    Was ist ein Sanierungsgebiet?

    Ein Sanierungsgebiet ist ein bundesbau-gesetzlich ausgewiesenes Gebiet, das gänzlicher Sanierung bedarf (auch städtebauliche Sanierungsmaßnahme genannt). Die Ausweisung erfolgt per Sanierungssatzung durch die Gemeinde. Dabei werden alle in diesem Sanierungsgebiet eingeschlossenen Gebäude mit einem Sanierungsvermerk versehen. Hierfür stehen den Gemeinden diverse Förderungen zur Verfügung. Die Gemeinde kann somit weiterhin von der Städtebauförderung profitieren.

    Wieso gibt es Sanierungsgebiete?

    Sanierungsgebiete werden aus dem Grund geschaffen, städtebauliche Missstände zu beseitigen. Ein städtebaulicher Missstand sind z.B. leerstehende Häuser, ungenutzte öffentliche Räume. Missstände entstehen darin, dass Einwohner aus ihren Häusern im Ortskern in Neubaugebiete ziehen. Dabei werden leerstehende Häuser mit begrenztem Lebensraum hinterlassen. Sie haben oft wenig Potenzial: Die Hinterhöfe sind klein, Grünflächen fehlen und es sind nur Straßen in schlechten Zuständen aufzuweisen. Diese städtebaulichen Missstände sollen mit Sanierungsmaßnahmen verbessert und beseitigt werden.

    Die Gemeinde Lisberg strebt u.a. folgende Sanierungsmaßnahmen an, um den Altort von Trabelsdorf attraktiv zu halten und die Qualitäten zu erhöhen:

    • Gestaltungshandbuch für private Gebäude
    • Sanierung und Umnutzung Schloss und ehem. Brauhaus
    • Umgestaltung Schlossplatz (Erhöhung der Barrierefreiheit)
    • Perspektive Areal ehem. Schule
    • Perspektive ehem. Schlossgaststätte

    Weitere Details entnehmen Sie dem ISEK.

    Was sind Vor- und Nachteile eines Sanierungsgebiets?

    Die Gemeinde hat sich für das vereinfachte Sanierungsverfahren entschieden. Es wird meist bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden verwendet, sodass es zu einer Erhaltung des Bestands in einem Sanierungsgebiet kommt. Hier werden keine Ausgleichsbeträge der Grundstückseigentümer:innen fällig.

     

    Vorteile im Sanierungsgebiet:

    • Es sind höhere private Abschreibungen möglich.
    • Es können Prämien, Zuschüsse und Fördergelder für private Umbaumaßnahmen erhalten werden.
    • Es kommt oft zu einer Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Verkehr.

    Nachteile:

    • Eine Verpflichtung zur Modernisierung kann möglich sein.
    • Es sind mehr Baumaßnahmen genehmigungspflichtig als vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes.
    • Die Gemeinde hat ein wirkliches Vorkaufsrecht und kann dieses auch begründet ausüben.