der Gemeinde Lisberg
Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Was sind Satzungen und Verordnungen
Satzungen und Verordnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihren Regelungsgegenstand:
Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst.
Das Verfahren zum Satzungserlass ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Satzungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bedürfen dabei keiner gesonderten Ermächtigung, wenn sie nicht in Rechte Dritter eingreifen oder Verpflichtungen Dritter berühren. Der Erlass von Satzungen zur Regelung übertragener Angelegenheiten sowie von Satzungen, die Verstöße gegen ihre Regelungen mit Geldbuße bedrohen (= bewehrte Satzungen), sind dagegen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig.
Beispiele für gemeindliche Satzungen sind Satzungen mit Anschluss- und Benutzungszwang im Wasser- und Abwasserbereich oder Beitrags- und Gebührensatzungen nach dem Kommunalabgabengesetz.
Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund. Beispielsweise kann durch eine Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden eingeschränkt werden.
Der Erlass von Verordnungen ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Allgemeine Regelungen zum Verfahren beim Erlass kommunaler Verordnungen finden sich im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Das LStVG und andere Gesetze enthalten überdies Ermächtigungen zum Erlass gemeindlicher Verordnungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Ortsrecht, Satzungen und Verordnungen
Hier finden sich die Satzungen und Richtlinien der Gemeinde Lisberg. Eine vollständige Anzeige kann leider zur Zeit nicht ermöglicht werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die Verwaltung.
Allgemein
Bestattungseinrichtung
- Satzung über die gemeindliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Lisberg vom 19.10.1982 (PDF-Datei)
- Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren der Bestattungseinrichtung der Gemeinde Lisberg vom 19.10.1982 (PDF-Datei)
- Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Lisberg vom 12.12.2001 (PDF-Datei)
- Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Lisberg vom 04.04.2011 (PDF-Datei)
- Satzung zur Änderung der Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Lisberg vom 09.11.2011 (PDF-Datei)
Gemeinderat
Kommunalsteuern
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (HundehaltungsVO – HVO) vom 02. Februar 2021 (PDF-Datei)
- Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 19.10.2021 (PDF-Datei)