Kommunalwahl 2026: VG Lisberg

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Kommunalwahl 2026

Bekanntmachungen

Gemäß § 98 Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (GLKrWO) erfolgen Bekanntmachungen, ohne das nähere Verfahrensbestimmungen vorgeschrieben sind, der Gemeinde und der Wahlleiterin oder des Wahlleiters für die Gemeindewahlen durch öffentlichen Anschlag am Rathaus und bei einer Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, zusätzlich an der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft.

Zusätzlich erfolgen die Bekanntmachungen an dieser Stelle im Internet.