Die Dorferneuerung in Bayern unterstützt nicht nur die Gemeinde als Ganzes, sondern auch private Haus- und Grundstückseigentümer bei Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung ihrer Gebäude und Grundstücke. Private Bauherren können dadurch einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Erhaltung des Ortsbildes leisten und gleichzeitig von finanziellen Förderungen profitieren.
Gefördert werden Maßnahmen an dörflichen Gebäuden mit bis zu 30% der Ausgaben, maximal jedoch 50.000 Euro pro Gebäude. Besonders ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch wertvolle Gebäude können mit einem höheren Fördersatz unterstützt werden. Zudem gibt es Zuschüsse für energiesparende Aufwendungen, welche den Förderhöchstbetrag um bis zu 10.000 Euro erhöhen können. Auch die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen mit Einfriedungen, Pflasterungen und Begrünungen wird mit bis zu 30% der Kosten, maximal 15.000 Euro, gefördert.
Die Förderungen für private Maßnahmen sind Teil des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms und sollen die Innenentwicklung der Dörfer stärken sowie Flächenverbrauch verhindern. Dadurch wird der Gemeinschaftsgeist gefördert und die Ortskerne bleiben lebendig und attraktiv.
Weitere Informationen sind unter www.stmelf.bayern.de > Agrarpolitik > Dorferneuerung zu finden. Eine persönliche Beratung erfolgt durch das ALE. (Telefonnummer: 0951 837-0, info@ale-ofr.bayern.de). Für eine Förderung müssen die Maßnahmen vor Beginn beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung beantragt werden. Das Förderangebot gilt für alle Grundstücke, die im Fördergebiet der Dorferneuerung Lisberg liegen. Da die Flurbereinigung Trabelsdorf noch nicht offiziell abgeschlossen ist, besteht auch für den Altort Trabelsdorf weiterhin diese Fördermöglichkeit für private Maßnahmen.
Interessierte Haus- und Grundstückseigentümer erhalten zusätzlich fachliche Beratung und Gestaltungsvorschläge von Experten über eine kostenlose Erstberatung durch das Architekturbüro Schlicht-Lamprecht-Kern aus Schweinfurt.
Nutzen Sie die Chance, Ihr Anwesen im Rahmen der Dorferneuerung zu modernisieren und gleichzeitig von attraktiven Förderungen zu profitieren!
Für weitere Informationen und Beratung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ländliche Entwicklung oder das Rathaus.

