Zum 16. Juni 2025 kommt es zu einer wichtigen organisatorischen Änderung im Bereich der Friedhofsverwaltung:
- Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Trabelsdorf überträgt die Trägerschaft des Friedhofs an die Gemeinde Lisberg. Damit geht auch die Verwaltung auf die Verwaltungsgemeinschaft Lisberg über. Ziel ist es, die Pflege, Organisation und Betreuung des Friedhofs künftig kommunal zu sichern und bürgernah weiterzuentwickeln.
- Gleichzeitig treten neue rechtliche Grundlagen in Kraft – nämlich die Friedhofssatzung (FS) und die Friedhofsgebührensatzung (FGS). Beide Satzungen wurden vom Gemeinderat beschlossen und gelten ab dem 16. Juni 2025 für beide Friedhöfe – Lisberg und Trabelsdorf. Sie sind sowohl auf der Homepage der Gemeinde als auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Was bedeutet das konkret? – Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum übernimmt die Gemeinde den Friedhof in Trabelsdorf?
Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Trabelsdorf hat sich entschieden, die Trägerschaft des Friedhofs abzugeben. Die Gemeinde Lisberg übernimmt nun die Verantwortung, um eine nachhaltige, rechtssichere und bürgernahe Verwaltung sicherzustellen.
Was bedeutet das für die Friedhofsnutzer?
Bestehende Grabstätten und Rechte behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Für neue Regelungen – etwa zur Gestaltung, zu Ruhezeiten oder Gebühren – gelten künftig die Bestimmungen der neuen Satzungen. Diese sind verbindlich und werden durch die Verwaltung kontrolliert.
Wo finde ich die neuen Satzungen?
Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung sind auf der Homepage der Gemeinde Lisberg im Bereich Ortsrecht abrufbar. Zudem wurden sie im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Wer ist künftig für Fragen rund um den Friedhof zuständig?
Ab dem 16.06.2025 übernimmt die Verwaltungsgemeinschaft Lisberg die Zuständigkeit für beide Friedhöfe. Ansprechpartner ist das Bürgerbüro der VG Lisberg. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage oder im Mitteilungsblatt.
Ändert sich etwas an den Friedhofsgebühren?
Mit der neuen Gebührensatzung wurden die Friedhofsgebühren an aktuelle Anforderungen und den Verwaltungsaufwand angepasst. Die neue Satzung gilt für beide Friedhöfe – Lisberg und Trabelsdorf. Die detaillierte Gebührenübersicht finden Sie in der veröffentlichten Satzung.
Wird sich optisch oder organisatorisch etwas ändern?
Der Friedhof Trabelsdorf bleibt in seiner bisherigen Form erhalten. Langfristig kann es kleinere Anpassungen oder Verbesserungen in der Pflege und Organisation geben – stets mit dem Ziel, einen würdevollen Ort des Gedenkens zu bewahren.
Ziel der Gemeinde Lisberg ist die nachhaltige Aufrechterhaltung beider Friedhöfe. Die neue Friedhofssatzung enthält einige Anpassungen, die sich auf die Gestaltung von Grabstätten auswirken können (z. B. zulässige Größen von Grabplatten). Diese Vorgaben sind bei der Neuanlage von Gräbern zu beachten und mit der Verwaltung abzustimmen. Bestehende Grabstätten bleiben während der geltenden Ruhefrist unverändert.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Das Team der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg steht Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Fragen zu Grabnutzungsrechten, Gebühren oder anderen Anliegen hilft das Bürgerbüro kompetent weiter.